Neue Dan Prüfungsordnung

Die bisher gültige Dan Prüfungsordnung hat insbesondere im Hinblick auf den Zeitaufwand für die Lehrgangsnachweise in der Vorbereitungszeit Anforderungen gesetzt, die für Sportler:innen mit hohem beruflichen Pensum und/oder familiären Verpflichtungen eine Hürde in der sportlichen Weiterentwicklung darstellte.

Der neu gewählte Vorstand hat hierzu aufgrund der Relevanz für die diesjährigen Dan-Prüfungen eine teilweise Überarbeitung als Vorschlag in die erste Gesamtvorstandssitzung eingebracht. Die Vorschläge fanden großen Anklang, so dass eine neue Dan-Prüfungsordnung ausgearbeitet werden konnte.
Die Änderungen sind im Detail hier als Hervorhebung einsehbar; die neue Dan Prüfungsordnung findet sich zudem im Bereich “Downloads“. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Die Vorbereitungs-/Wartezeit wurde angepasst, so dass sich im Vergleich zur bisher gültigen Prüfungsordnung längere Wartezeiten ergeben, die zu den bisherigen Mindestalter-Vorgaben passen.
    Im Gegenzug besteht für engagierte Sportler:innen die Möglichkeit, die Wartezeit jeweils ein Mal durch Nachweis einer Prüfer-Lizenz oder einer Übungsleiter-C-Ausbildung um ein Jahr zu verkürzen.
  • Die für die Vorbereitungs-/Wartezeit vorgeschriebene Anzahl an Lehrgängen wurde deutlich reduziert. Zudem muss nur noch die Gesamtzahl an Lehrgangstagen absolviert werden, diese kann aber frei innerhalb der Vorbereitungs-/Wartezeit gelegt werden.
  • Bei den Dan Vorbereitungslehrgängen im Jahr der Prüfung kann ein Tag auf Antrag durch einen Technik-Lehrgang ersetzt werden.
  • Das Ablegen einer Lehrprobe entfällt für die Prüfungen zum 4. und 5. Dan. Bei den Prüfungen zum 1. bis 3. Dan bleibt diese zu leisten, sofern keine ÜL-Basisausbildung (1. Dan) bzw. ÜL-C-Ausbildung nachgewiesen werden kann.

Wir hoffen, damit einer größeren Zahl an aktiven Sportler:innen zu ermöglichen, sich der Prüfung für höhere Graduierungen zu stellen.